Das Finanzamt bezahlt ihre HaushaltshilfeÄltere Menschen und Schwerbehinderte brauchen Hilfen für bestimmte Arbeiten. Gerade im Haushalt. Daher können Hilflose und Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 45 % 924 EUR als Freibetrag für eine Haushaltshilfe unter den außergewöhnlichen Belastungen beanspruchen. Für ältere Menschen ab 60 gilt auch ohne nachgewiesene Behinderung ein Freibetrag von 624 EUR. Wir bieten Ihnen im Rahmen des zulässigen Steuerfreibetrages maßgeschneiderte Hilfen für Ihren Haushalt.
|