Das Finanzamt bezahlt ihre Haushaltshilfe

Ältere Menschen und Schwerbehinderte brauchen Hilfen für bestimmte Arbeiten. Gerade im Haushalt. Daher können Hilflose und Schwerbehinderte ab einer Behinderung von 45 % 924 EUR als Freibetrag für eine Haushaltshilfe unter den außergewöhnlichen Belastungen beanspruchen. Für ältere Menschen ab 60 gilt auch ohne nachgewiesene Behinderung ein Freibetrag von 624 EUR.

Wir bieten Ihnen im Rahmen des zulässigen Steuerfreibetrages maßgeschneiderte Hilfen für Ihren Haushalt.

Ein Vorschlag für eine Haushaltshilfe (3-Zimmer Wohnung):

  3 x pro Jahr Fenster putzen (April, Juli / August, Dezember)   3 x 25,50 = 76,50 Euro
  2 x pro Jahr Frühjahrsputz (lt. Leistungsverzeichnis) 2 x 42,50 = 85,00 Euro
35 x pro Jahr Blumen gießen, Staubsaugen- u. wischen, Wohnung aufräumen, Sanitärreinigung (keine Wäsche!) 35 x 21,79 = 762,65 Euro
  Gesamt = 924,15 Euro
Gerne unterbreiten wir auch Ihnen ein  unverbindliches Angebot!